Der Verwalter hat eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen. Er vertritt die Eigentümergemeinschaft nach außen hin, leitet Eigentümerversammlungen und ist verantwortlich für die Umsetzung, Beschlüsse der Wohnungseigentümer, die Einhaltung der Hausordnung und für die Instandhaltung der Gemeinschaftsanlagen.
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Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft in allen Hausangelegenheiten vor sämtlichen Gerichts- und Verwaltungsbehörden, sowie vor den Finanzämtern und Empfang aller Schriftstücke und Geldbeträge (einschließlich von Quittungen)
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Begehung und regelmäßige Kontrolle der Liegenschaft
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Kontaktpflege zur Eigentümergemeinschaft bzw. deren Vertreter und Erstansprache für objekt- und mieterspezifische Anforderungen seitens der Wohnungseigentümer
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Eröffnung, Führung und Kontrolle von zwei gesonderten Konten - nach kaufmännischen Grundsätzen - für Betriebskosten und Reparaturrücklage der Liegenschaft. Über diese Konten werden alle Ein- und Ausgänge der Liegenschaft abgewickelt, sodass eine genaue Kontrolle jederzeit möglich ist
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Vorschreibung und Einhebung aller im Zuge der Verwaltung der Liegenschaft anfallenden Beträge wie Betriebskosten, Beiträge zur Reparaturrücklage, Darlehensraten, Heizkostenkonti, sonstige Nebengebühren etc. in monatlichen Raten bzw. Akontierungen
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Kontrolle der monatlichen Akontierungen aller Eigentümer. Säumige Zahler werden durch das automatische Mahnwesen rechtzeitig an ihre Pflicht erinnert. Information an Eigentümervertreter bei gravierendem Zahlungsverzug eines Miteigentümers. Durchsetzung der Ansprüche der Eigentümergemeinschaft bei Gericht (oft mehrere Verhandlungen und Exekutionen erforderlich)
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Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von einer jährlichen Eigentümerversammlungen. Erledigung und Durchsetzung der im Rahmen der Versammlung erfolgten Beschlüsse oder mir aufgetragenen Veranlassungen
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Erstellung einer ordentlichen und richtigen Jahresabrechnung zum Ende eines jeden Kalender- oder Wirtschaftsjahres nach den Empfehlungen der ÖNORM A 4000 und Versendung derselben an alle Wohnungseigentümer. Vorschau gemäß den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes. Aufbereitung aller Abrechnungsunterlagen für die Prüfung durch den Eigentümervertreter oder Wohnungseigentümer bei mir im Büro (Kostenersatz für Kopien)
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Rechnungskontrolle bzw. Verwaltung, Prüfung und Anweisung aller anfallenden Betriebskosten-, Instandhaltungs- und Sanierungsrechnungen im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie gesetzeskonforme Belegaufbewahrung
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Monatliche Durchführung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen der Wohnungseigentümergemeinschaft im Zuge der Vertretung vor den Finanzbehörden
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Pflege und Weiterführung der für die Verwaltung unbedingt notwendigen Verwaltungsunterlagen wie „Hausordner“, Register etc.
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Abschluss, Überwachung und Angleichung des Versicherungsschutzes des Hauses. Behebung von Versicherungsschäden und Durchsetzung der Schadenersatzansprüche bei der Versicherung. Stets angemessene Versicherung der Liegenschaft gegen Feuer, Gebäudehaftpflicht, Sturm- und Leitungswasserschäden. Andere gebäudebezogene Versicherungsverträge werden nur mit Zustimmung bzw. auf Veranlassung der Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossen
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Abschluss, Besoldung, personelle Führung sowie gegebenenfalls Auflösung aller Dienst- und Werkverträge betreffend der Hausreinigung der Liegenschaft. Insbesondere fällt hierunter auch die regelmäßige Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung (Reinhaltung und Pflege der Liegenschaft) wie vertraglich mit der Reinigungsfirma oder dem Hausreiniger vereinbart
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Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär-, Aufzugs- und sonstigen technischen Anlagen der Liegenschaft. Insbesondere auch Abschluss entsprechender Liefer- und Wartungsverträge sowie die Prüfung und Zahlung der daraus resultierenden Rechnungen. Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen für beauftragte Arbeiten. Evidenzhaltung von Gewährleistungen, Haftrücklässen und Bankgarantien, Gebrechensbehebung samt aller notwendigen Versicherungsmaßnahmen
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Eigenständige, neutrale Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objektes erforderlichen Arbeiten, ebenso die Rechnungsprüfung und Bezahlung. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme einen festgelegten Betrag, so erfolgt eine Beauftragung ausschließlich nach Rücksprache mit der Hausvertrauensperson und/oder Beschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Ausgenommen ist Gefahr im Verzug oder behördliche Anordnung
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Wahrnehmung von Begehungsterminen mit Ordnungs- und/oder Aufsichtsbehörden
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Unterbreitung von Vorschlägen für Instandhaltungs-, Renovierungs- und/oder Sanierungsmaßnahmen zur Werterhaltung und Wertverbesserung der Liegenschaft
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Beratung der Eigentümer bei rechtlichen Problemen und Vertretung der Eigentümergemeinschaft vor div. Behörden
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Führung und Archivierung sämtlichen mit der ordnungsgemäßen Verwaltung zusammenhängenden Schriftverkehr
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Betriebskostenoptimierung: Gemeinsam mit den Eigentümern wird eine Überprüfung der laufenden Kosten im Hinblick auf die Möglichkeit und Durchführbarkeit von Einsparungsmaßnahmen durchgeführt. In Folge werden alle diesbezüglichen Potenziale laufend kontrolliert
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Die Wohnungseigentümer werden – jederzeit unverbindlich und kostenlos - in allen Fragen rund um das verwaltete Wohnungseigentumsobjekt beraten und informiert
Die Vielfalt dieser Aufgaben erfordert Kenntnisse und Erfahrung im kaufmännischen, technischen und rechtlichen Bereich und nicht zuletzt auch Verhandlungsgeschick und Einführungsvermögen um die verschiedenen Interessen der Wohnungseigentümer möglichst auf einen Nenner zu bringen.